Wer so viele Informationen zusammengetragen hat, dass sich für Aufbewahrung und Präsentation eine Datenbank empfiehlt, der hat bereits eine Menge Arbeit investiert. Verständlich, dass er den Ertrag seiner Mühe gerne selber kassieren würde, statt zu dulden, dass ein Dritter die Informationen nur bei ihm abschreibt und dann versilbert. Aber ist ein Datenbankeintrag denn urheberrechtlich geschützt?
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Wann ist eine E-Mail rechtssicher? Hält ein so übermittelter Vertrag vor Gericht stand? Wie lange sind E-Mails aufzubewahren? Sollte man sie elektronisch signieren? Dafür gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Der folgende Beitrag gibt überraschende Antworten.