In vielen Unternehmen sind es nicht die aktuell genutzten Festplatten und Storage-Geräte, die eine Sicherheitslücke darstellen, sondern alte, ausrangierte oder geleaste Platten. Werden sie nicht korrekt gelöscht, sind sie eine Bedrohung für das Unternehmen und sollten deshalb weit oben auf der Agenda von IT-Managern stehen. Doch viele Firmen haben weder einen Datenschutzbeauftragten noch feste Vorgaben für die Außerbetriebnahme von Datenträgern. Eine Studie von techconsult beziffert ihren Anteil auf 25 Prozent. Der Untersuchung zufolge wurden außerdem in jedem fünften Unternehmen bereits einmal defekte, ausrangierte Platten gestohlen. Befinden sich darauf personenbezogene Daten, drohen künftig Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Der Schutz personenbezogener Daten ist eine zentrale Anforderung der DSGVO. Dazu gehören das Recht auf Auskunft oder Berichtigung, Einschränkungen der Verarbeitung, die Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Widerspruch. Artikel 17 der
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